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1204 o. O. o. T.

Wladyslaw, Markgraf v. Mähren, gestattet dem Orden der Johanniter auf dessen Besitzungen in Mähren (also auch denen im Troppauischen) Aussetzungen zu deutschem Rechte mit aller Freiheit sicut habent Theutonici.

Aus dem Orig. im Grossprioratsarchiv zu Prag im cod. dipl. Morav. II. 22.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.